2015 | „Sichern ältere Arbeitnehmer die Wettbewerbsfähigkeit?"
MANAGER-MONITORING JÄNNER 2015
Gegenstand der vorliegenden Blitzumfrage, an der sich 353 Führungskräfte beteiligt haben, ist die besorgniserregende Entwicklung für ältere Mitarbeiter und Führungskräfte am Arbeitsmarkt. Das Alter von 60 Jahren sehen die Mehrheit der Österreicher als den perfekten Zeitpunkt in den Ruhestand zu gehen. Das faktische Eintrittsalter liegt hierzlande gar bei unter 59 Jahren. Der „Know-how“ Abgang schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Wirtschaftsstandortes.
Erhöhter Kündigungsschutz wird abgelehnt
1.556 Mitarbeiter wurden im Umfeld (Unternehmen, Abteilung, …) der teilnehmenden Führungskräfte 2014 eingestellt. Wissenstransfer und Know-how-Weitergabe ist in der Entscheidungsfindung für die Einstellung älterer Mitarbeiter von großer Bedeutung. Knapp 75 % beurteilen dies als das wichtigste Kriterium, ältere Arbeitnehmer einzustellen. Erstaunlicherweise spielen die höheren Lohnkosten (nur 11,91 %) gegenüber der jüngeren Generation eine eher geringere Rolle. Kriterien wie Qualifikation (62,45 %), Verlässlichkeit (70,04 %) oder Loyalität (57,40 %) werden als die entscheidenden Faktoren „pro Einstellung“ bewertet.

Bei der Frage, ob ein erhöhter Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer generell notwendig ist, verneinte dies eine klare Mehrheit von 80 %. Da 40,88 % der Umfrageteilnehmer zwischen 50 und 60 Jahre alt sind, ist diese klare Ablehnung umso bemerkenswerter. Auch ein Sonderstatus der Generation 50+ durch den erhöhten Kündigungsschutz wird mehrheitlich abgelehnt. Durch die deutliche Ablehnung (68,36 %) wird darüber hinaus der erhöhte Kündigungsschutz als Diskriminierung der Altersgruppe 50+ erkennbar und der dadurch entstehende erschwerte Zugang am Arbeitsmarkt offensichtlich. Das Ergebnis der Frage 5 bekräftigt die Interpretation der Frage 4 hinsichtlich der Zulässigkeit des erhöhten Kündigungsschutzes.
Knapp 72 % würden sich eine individuelle Lösungsmöglichkeit wünschen, wenn man schon von einem gesetzlich-geregelten erhöhten Kündigungsschutz nicht abrücken will. Je nach Bedarf und Wirtschaftskraft eines Unternehmens soll eigenständig entschieden werden können, ob ein erhöhter Kündigungsschutz dem neuen Mitarbeiter angeboten werden kann oder nicht. Die Möglichkeit, der auf Eigenverantwortung getragenen Entscheidungsfindung im freien Wettbewerb, wird in dieser Frage klar zum Ausdruck gebracht.
WdF-Frühlingsempfang im Kunsthistorischen Museum Wien

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