GREMIEN
Statuten
Das Wirtschaftsforum der Führungskräfte ist in allen Bundesländern mit einer Landesgruppe vertreten.
Das föderale Prinzip wird im Wesentlichen durch vier Gremien gelebt:
Generalversammlung
Der Generalversammlung obliegen:
- Die Wahl des Vorstandes, des Präsidiums, der beiden Rechnungsprüfer und ihrer Stellvertreter.
- Die Genehmigung des Jahresberichtes, des Rechnungsabschlusses und des Haushaltsplanes.
- Die Festsetzung der Höhe von Mitgliedsbeiträgen.
- Die Beratung und Beschlussfassung über Gegenstände (werden GV von Vorstand oder Präsidium vorgelegt).
- Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
Beirat
Der Beirat ist zuständig für:
- Die Mitwirkung an der Mittelaufbringung und Werbung.
- Die Beratung des Präsidiums.
- Die Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten (werden Beirat von Vorstand oder Präsidium vorgelegt).,
- Subsidiär für die Bestellung eines Schiedsgerichtsobmannes.
Präsidium
Dem Präsidium obliegt die Beschlussfassung in allen Angelegenheiten, soweit sie nicht anderen Organen vorbehalten sind. Es gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.
Statuten § 10 (1): Das Präsidium besteht aus dem/der Vorsitzenden, aus den jeweiligen Landesvorsitzenden der
Landesgruppen sowie aus dem/der Vorsitzenden des Young Leaders Forum (YLF). Anstelle der jeweiligen Landesvorsitzenden kann die jeweilige Landesgruppe auch ein sonstiges Mitglied des Vorstandes in das Präsidium
entsenden. Das Präsidium wird von der Generalversammlung aufgrund eines Wahlvorschlages gewählt.
Bundesvorstand
Dem Vorstand obliegt es, über folgende Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen:
- Die Beschlussfassung über die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
- Die Ausarbeitung eines Vorschlages für die Wahl des/der Präsident*in (Vorsitz des Vereins) und einer Stellvertretung.
- Die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten (werden dem Vorstand vom Präsidium vorgelegt).
Operativ wird das WdF durch die Organisation gemanagt.
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Die WdF-Statuten zum Nachlesen
WdF-Frühlingsempfang im Kunsthistorischen Museum Wien

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